P2P-Lending – die neue Art zu investieren
Das P2P-Lending, also das direkte Verleihen von Kapital über Online-Plattformen, gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Durch die Nutzung solcher Plattformen können Investoren ihre Mittel direkt verleihen und eine höhere Rendite erzielen als bei klassischen Sparprodukten. Gleichzeitig sollten Anleger die Risiken und die steuerlichen Verpflichtungen nicht außer Acht lassen.
Steuern auf Zinsen aus P2P-Krediten
In Deutschland werden die Zinseinnahmen aus P2P-Krediten https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ als Kapitalerträge behandelt und sind steuerpflichtig. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Da ausländische Anbieter häufig keine Steuer einbehalten, müssen die Zinserträge eigenständig in der Steuererklärung angegeben werden.
Sparer-Pauschbetrag und steuerliche Pflichten
Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil der Zinseinnahmen vor der Steuerpflicht. Zinserträge aus P2P-Lending werden in der Anlage KAP eingetragen und versteuert. Ausfälle bei P2P-Krediten können die Steuerlast mindern, wenn sie korrekt dokumentiert werden.
P2P-Lending über internationale Plattformen
Viele P2P-Plattformen haben ihren Sitz im Ausland, was zusätzliche steuerliche Aspekte mit sich bringt. Durch internationale Quellensteuern kann sich die Steuerlast verändern, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Sorgfältige Dokumentation aller Einnahmen und Verluste ist entscheidend.